Vor Ausführung eines einzelnen vom Zahler ausgelösten Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister auf Verlangen des Zahlers Folgendes mit:
1. |
die maximale Ausführungsfrist, |
2. |
die dem Zahler in Rechnung zu stellenden Entgelte und |
3. |
gegebenenfalls die Aufschlüsselung der Entgelte nach Nummer 2. |
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