Vor Ausführung eines einzelnen vom Zahler ausgelösten Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister auf Verlangen des Zahlers Folgendes mit:

 

1.

die maximale Ausführungsfrist,

 

2.

die dem Zahler in Rechnung zu stellenden Entgelte und

 

3.

gegebenenfalls die Aufschlüsselung der Entgelte nach Nummer 2.

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