Schlagwörter

Kindergeld, Ausland, Diskriminierung, Auszahlung

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Muss eine Weiterleitung des im Heimatland gestellten Kindergeldantrags nur dann erfolgen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein Zusammentreffen von Familienleistungen mehrerer Mitgliedstaaten gegeben ist?

2. Ergibt sich eine europarechtswidrige Diskriminierung, wenn es nicht auf den Kindergeldantrag im Heimatland ankommt und erst auf eine Antragstellung im Zeitpunkt des Zusammentreffens von Familienleistungen abgestellt wird?

3. Stellt der alleinige Hinweis auf § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG für sich betrachtet keine Einschränkung der vorgenommenen Festsetzung dar, weshalb der Auszahlungsanspruch auch für die streitgegenständlichen Zeiträume besteht?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG §§ 67, 70 Abs. 1 S. 2; EGV 883/2004 Art. 68 Abs. 3; EGV 987/2009 Art. 60 Abs. 3

 

Verfahrensgang

FG Nürnberg (Urteil vom 30.03.2022; Aktenzeichen 3 K 783/21)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge