Entscheidungsstichwort (Thema)

Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

 

Leitsatz (NV)

Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des §8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt, oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).

 

Normenkette

GKG § 8

 

Fundstellen

Haufe-Index 302789

BFH/NV 1999, 72

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