Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
Leitsatz (NV)
Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. des §8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist gegeben, wenn das Gericht gegen eine eindeutige gesetzliche Norm verstoßen hat und dies offen zutage tritt, oder wenn dem Gericht ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (vgl. BFH-Beschluß vom 12. Juni 1995 I S 24/94, BFH/NV 1996, 61).
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 302789 |
BFH/NV 1999, 72 |
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