Entscheidungsstichwort (Thema)

Sozialpflichtige Betriebsänderung bei Einführung einer technisch wesentlich verbesserten Maschine

 

Orientierungssatz

1. Unter dem Gesichtspunkt der grundlegenden Änderung von Betriebsanlagen kann in der Anschaffung einer "technisch verbesserten Maschine" eine Betriebsänderung iSv § 111 BetrVG vorliegen.

2. Die Anschaffung einer Book-o-Matic-Anlage anstelle der herkömmlichen Rollen-Offset-Maschine stellt dann eine Betriebsänderung iSv § 111 BetrVG dar, wenn die bisher getrennten Produktionsbereiche - Druckerei und Binderei - zusammengefaßt und nur noch einheitlich betrieben werden und darüberhinaus für eine größere Anzahl von Arbeitnehmern Schichtarbeit anfällt.

3. Rechtsbeschwerde eingelegt beim LArbG Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen - 4 TaBV 223/83.

 

Normenkette

BetrVG § 111 S. 2

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 27.06.1989; Aktenzeichen 1 ABR 24/88)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445926

DB 1987, 280-281 (T)

AiB 1987, 47-48 (S1-3)

CR 1987, 595-597 (ST1-2)

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