Rz. 99

 
Wichtig

Unterhaltszahlungen an Angehörige

Die Anlage Unterhalt benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben z. B.

  • einen Angehörigen (insbesondere Ihre Eltern oder erwachsenen Kinder),
  • den Ex-Ehegatten oder Ex-Lebenspartner nach aufgelöster Lebenspartnerschaft,
  • den Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft,
  • die Mutter Ihres unehelichen Kindes oder
  • Personen mit Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis nach § 23 AufenthG (Kriegsflüchtlinge)

finanziell unterstützt, weil die Person kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen hat.

Haben Sie in verschiedenen Haushalten lebende Personen unterstützt, müssen Sie haushaltsbezogen jeweils eine eigene Anlage Unterhalt abgeben.

Für jede (im jeweiligen Haushalt) unterstützte Person muss auf der entsprechenden Anlage Unterhalt eine eigene Vordruckseite mit den verlangten Angaben zur Person ausgefüllt werden (→ Tz 548). →Unterhaltszahlungen

[Überblick]

 
Im Bedarfsfall ausfüllen
Seite 1

Angaben zum Haushalt der unterhaltenen Person und den Unterhaltsleistungen (Zeilen 4–16)

Die Angaben (Anschrift, Wohnsitzstaat, Personen im unterstützten Haushalt, Höhe des Unterhalts sowie der (Basis-)Kranken- und Pflegepflichtversicherungen der unterstützten Person) sind für die Berechnung des abzugsfähigen Betrags notwendig.

Auslandsunterhalt (Zeilen 17–26)

Für Unterstützungsleistungen ins Ausland gelten strenge Nachweisregelungen über die Zahlungen. Unter Umständen werden die abzugsfähigen Höchstbeträge je nach Wohnsitzstaat gekürzt.
Seite 2

Angaben zur ersten im Haushalt lebenden Person (Zeilen 31–44)

Anhand der Angaben wird geprüft, ob die unterstützte Person die Abzugsvoraussetzungen erfüllt.

Angaben zum eigenen Einkommen der unterstützten Person (Zeilen 45–54)

Eigenes Einkommen und Bezüge der unterstützten Person bewirken eine Kürzung des abzugsfähigen Höchstbetrags.
Seiten 3, 4

Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen

Die Seiten entsprechen inhaltlich der Seite 2.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge