Rz. 6a

Nach Einführung der Vorschrift im Rahmen der AO-Reform[1] ist die Vorschrift bisher nur in geringem Umfang geändert worden. Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde klargestellt, dass die Prüfungsanordnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Durch Gesetz v. 18.7.2016[3] wurde die Möglichkeit geschaffen, die Prüfungsanordnung auf elektronischem Weg zu erteilen.

[1] Gesetz v. 16.3.1976, BStBl I 1976, 157.
[2] BStBl I 1985, 735.
[3] BGBl I 2016, 1679, 1694.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Kanzlei-Edition. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge