Rz. 6a
Nach Einführung der Vorschrift im Rahmen der AO-Reform[1] ist die Vorschrift bisher nur in geringem Umfang geändert worden. Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde klargestellt, dass die Prüfungsanordnung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Durch Gesetz v. 18.7.2016[3] wurde die Möglichkeit geschaffen, die Prüfungsanordnung auf elektronischem Weg zu erteilen.
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