Rz. 71

Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Abendschein, Tim, Die Einheitlichkeit der mitunternehmerischen Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft im Rahmen ausgewählter einkommen- sowie erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Problemstellungen, Berlin 2021; Bodden, Atypische Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil mit Sonderbetriebsvermögen, kösdi 2020, 21796, Dorn, Erbschaftsteuerliche Begünstigung der Übertragung einer Beteiligung an einer Zebragesellschaft?, ZEV 2013, 372; Dorn, Beteiligungen an anderen Unternehmen – erbschaftsteuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen, BB 2013, 993; Esskandari, Zum Betriebsvermögen i. S. v. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, ErbStB 2012, 306; Geck, Aktuelles zum Ertragsteuerrecht der vorweggenommenen Erbfolge in Mitunternehmeranteile, ZEV 2021, 560; Geck, Erbschaftsteuer und Sonderbetriebsvermögen, kösdi 2022, 22569; Geck, Die unentgeltliche lebzeitige Übertragung von Anteilen an gewerblich geprägten Personengesellschaften nach der Erbschaftsteuerreform, ZEV 2009, 601; Geck, Sonderbetriebsvermögen und erbschaftsteuerlicher Verschonungsabschlag – ein schwieriges Verhältnis, in Festschrift für Georg Crezelius, 2018, S. 541 ff.; Götz, Übertragung von Sonderbetriebsvermögen und Personengesellschaftsanteil, DStR 2021, 460; Götz, Schenkungsteuerliche Risiken im Hinblick auf den Quotennießbrauch bei Mitunternehmeranteilen?, ZEV 2013, 430; Grosse, Die Übertragung von Mitunternehmer(teil)anteilen im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG – Eine kritische Analyse am Beispiel der Übertragung auf Familienstiftungen, FR 2021, 105; Korezkij, Vier Jahre Verbundvermögensaufstellung: Zwischenbilanz und offene Fragen, DB 2020, 2372; Korezkij, Begünstigung des Betriebsvermögens in der Erbschaftsteuer: Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen, DStR 2021, 145; Kotzenberg/Riedel, Steuerneutrale Übertragung nach § 6 Abs. 3 S. 1 EStG oder Aufgabe eines Mitunternehmeranteils? Auf das richtige Timing kommt es an!, DStR 2021, 505; Levedag, Anwendung der Bewertungs- und Verschonungsregelungen des BewG und des ErbStG auf inländische gewerbliche Personengesellschaften, GmbHR 2011, 1306; Levedag, Vorweggenommene Erbfolge in Personengesellschaften am Beispiel der GmbH & Co. KG, GmbHR 2010, 855; Müller/Dorn, §§ 13a, 13b ErbStG bei Schenkung von Sonderbetriebsvermögen, NWB 2021, 631; Noll, Schenkungsteuerliche Fragen bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften im Lichte aktueller Entwicklungen, in Festschrift für Harald Schaumburg, 2009, S. 1025 ff.; Piltz/Stalleiken, Gesellschafterfremdfinanzierung in der Erbschaftsteuer: Gravierende Rechtsformunterschiede zwischen GmbH und KG/OHG, ZEV 2011, 67; Söffing, M./Söffing, A., Vorweggenommene Erbfolge von Mitunternehmeranteilen aus schenkungsteuerlicher und ertragsteuerlicher Sicht, in Festschrift für Georg Crezelius, 2018, S. 403 ff.; Stein/Dorn, Erbschaftsteuerliche Begünstigung: Fallstricke und Lösungen der Übertragung von Mitunternehmeranteilen mit Sonderbetriebsvermögen nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung, DStR 2022, 1238; Stein, Der einkommensteuerliche Formwechsel als Möglichkeit der Umstrukturierung der GmbH & atpyisch still in eine GmbH & Co. KG mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung, DStR 2022, 459; Wacker, Aktuelle Rechtsprechung zum Ertragsteuerrecht der Mitunternehmerschaften – Report 2021 – eine Auswahl und ein Vorspann, FR 2022, 625; Wälzholz, Steuerliche Folgen der Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften, mit Hinweisen für die notarielle Gestaltungspraxis, notar 2015, 39; Werner, Der BGH äußert sich zur Stiftung & Co. KG, NZG 2022, 1244; Werthebach, Zuordnung von Kapitalbeteiligungen des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II, DStR 2022, 693; Wulf, Gestaltungsmöglichkeiten zur Übertragung eines Mitunternehmeranteils bei der Familien-GmbH & Co. KG, Zusammenspiel von § 6 Abs. 3 EStG und §§ 13a, 13b ErbStG in der Nachfolgeplanung, NWB 2020, 1493.

4.3.1 Überblick

 

Rz. 72

Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert.

 

Rz. 72a

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr auf Gesellschaften (i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG), sondern auf Gesellschaften (i. S. v. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG) an. Die Neuregelung ist am 1.1.2022 in Kraft getreten.

Die Regelung des § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (i.d.F des KöMoG) lautet seitdem wie folgt:

Zitat

(1) Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehören (…) Nr. 2 inländisches Betriebsvermögen (§§ 95 bis 97 Absatz 1 Satz 1 des Bewertungsgesetzes) beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Gesellschaft im Sinne des § 97 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Satz 1 des Bewertungsgesetzes, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Kanzlei-Edition. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge