Leitsatz (amtlich)

Die für eine ausgeführte Schenkung entstandene Schenkungsteuer entfiel nicht dadurch, daß ihr innerhalb von zehn Jahren eine - nicht auf demselben Schenkungsvertrag beruhende - Schenkung nachfolgte, der nach den Maßstäben der in § 23 ErbStG 1959 in Bezug genommenen Vorschriften ein negativer Wert zuzumessen war.

 

Normenkette

ErbStG 1959 § 13 Abs. 1

 

Fundstellen

BStBl II 1977, 50

BFHE 1977, 274

NJW 1977, 320

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