Entscheidungsstichwort (Thema)

Zulassung als Steuerbevollmächtigter nach der Steuerberatungsordnung DDR

 

Leitsatz (NV)

1. Die Zulassung als Steuerbevollmächtigter nach § 70 Steuerberatungsordnung DDR i.V.m. Abschnitt 2 Abs. 2 der dort genannten Anordnung des Ministers der Finanzen vom 7. Februar 1990 setzt u.a. praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Steuerrechts der ehemaligen DDR voraus.

2. Für eine Verpflichtungsklage auf Zulassung zur (Wiederholungs-)Prüfung für Steuerbevollmächtigte fehlt es am Rechtsschutzinteresse, wenn eine Berufszulassung wegen Fehlens der vorgeschriebenen berufspraktischen Erfahrung nicht in Betracht kommt.

 

Normenkette

Steuerberatungsordnung DDR §§ 19, 70; MdF-AnO vom 7. Februar 1990; Einigungsvertrag Anlage I Kapitel IV Sachgebiet B Abschn. II Nrn. 8-9

 

Fundstellen

Haufe-Index 419730

BFH/NV 1994, 742

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