Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren gegen einen geänderten Bescheid

 

Leitsatz (NV)

Nach rechtskräftiger gerichtlicher Bestätigung eines Änderungsbescheids fehlt es für eine Fortführung des Verfahrens gegen den geänderten Bescheid an einem Rechtsschutzbedürfnis (BFH-Beschlüsse vom 28. Februar 1989 V B 52/88, BFH/NV 1990, 575; vom 4. Februar 1988 V R 57/83, BFHE 152, 217, BStBl II 1988, 413).

 

Normenkette

FGO § 68

 

Fundstellen

Haufe-Index 421050

BFH/NV 1996, 412

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