Entscheidungsstichwort (Thema)

Entscheidung über Zollnacherhebung kein Urteil in Zolltarifsachen

 

Leitsatz (NV)

Ein finanzgerichtliches Erkenntnis, das ausschließlich zur Frage der Zulässigkeit der Nacherhebung von Zoll (Erkennbarkeit des zollamtlichen Irrtums für den Beteiligten) bei eindeutiger Zolltariflage ergangen ist, ist kein Urteil in Zolltarifsachen. Gegen eine solche Entscheidung ist die zulassungsfreie Revision nicht eröffnet (Bestätigung der Rechtsprechung).

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 419239

BFH/NV 1994, 432

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