Hessisches FG Urteil vom 23.06.2023 - 10 K 98/17

Die Entscheidung ist vor allem insofern von Interesse, als nach Ansicht des Hessischen FG die Richtsatzsammlungen des BMF weiterhin Grundlage einer Schätzung sein können. Dies ist durchaus nicht unproblematisch, denn der BFH Beschluss vom 14.12.2022 - X R 19/21, hat das BMF dazu aufgefordert, dem Revisionsverfahren im betreffenden Fall beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen die amtlichen Richtsatzsammlungen Grundlage einer Schätzung sein dürfen.

Die Entscheidung hierzu wird mit Spannung erwartet, denn es steht zu erwarten an, dass zukünftig die Anwendung der Richtsatzsammlungen eingeengt wird. Zumindest aber dürfte zukünftig mehr Transparenz darüber herrschen, wie die Richtsatzsammlungen erstellt werden. Angesichts dieses beim BFH anhängigen Verfahrens konnte auch das Hessische FG keine abschließende Entscheidung treffen, auch wenn es die Richtsatzsammlungen weiter für anwendbar hält.

Die Revision zum BFH wurde zugelassen, Az beim BFH X R 19/23.

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