Rz. 163

[Autor/Stand] Teil A

Verwaltungsgebäude, Sozialgebäude, Laboratorien, Pförtnergebäude und Wohngebäude innerhalb der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks

Vorbemerkung

Teil A gilt nur für die in der Überschrift genannten Gebäude, wenn sie zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören. Laboratorien können auch den Gebäuden des Teils B der Gebäudeklasseneinteilung zugerechnet werden. Im Allgemeinen werden Forschungslaboratorien unter Teil A und Betriebslaboratorien unter Teil B fallen.

In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind.

Die Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausstattung, von der die Anwendung der aufgeführten Raummeterpreise abhängt, ergeben sich aus der Anlage 13. Diese Tabelle ist auf die bei allen Gebäuden möglichen Merkmale eingerichtet. Soweit bei einzelnen Gebäudearten üblicherweise einzelne Merkmale nicht vorhanden sind, müssen diese bei der Eingruppierung außer Betracht gelassen werden. Maßgebend ist die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausstattung. Innerhalb des Rahmensatzes, der für diese Ausstattung gilt, richtet sich der Raummeterpreis nach der besseren oder geringeren Güte der Ausstattung im Einzelnen Fall.

Die Art der Konstruktion und die Güte der inneren und äußeren Ausstattung (z.B. Außenputz, Verblendung und dgl.) ist im Rahmenpreis berücksichtigt. Bei Fehlen von Teilen, die in der Gebäudeklasse gewöhnlich vorhanden sind – insb. von Teilen der Innenausstattung –, und bei Geschoßhöhen über 4 m ist innerhalb des Rahmenpreises ein niedrigerer Raummeterpreis anzusetzen. Besondere Einrichtungen (Aufzüge) sind durch die dafür vorgesehenen Zuschläge zu berücksichtigen.

Die für das Gebäude anzusetzenden Raummeterpreise gelten auch für die Keller. Sind für das Gebäude unterschiedliche Raummeterpreise anzusetzen (DIN 277 Abschn. 1.36), so ist der niedrigste Preis maßgebend.

Gebäudeklassen und Raummeterpreise

 
Gebäudeklassen Raummeterpreise
1.1 Eingeschossige Gebäude  
1.11 Holzgebäude und Holzfachwertgebäude  
1.111 einfache Ausstattung 25,00 bis 40,00 DM
1.112 mittlere Ausstattung 40,00 bis 55,00 DM
1.113 gute Ausstattung 55,00 bis 70,00 DM
1.114 sehr gute Ausstattung 70,00 bis 100,00 DM
1.115 aufwendige Ausstattung 100,00 bis 130,00 DM
 
Gebäudeklassen Raummeterpreise
1.12 Massigebäude [1)], Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude [2)]
1.121 einfache Ausstattung 45,00 bis 70,00 DM
1.122 mittlere Ausstattung 70,00 bis 105,00 DM
1.123 gute Ausstattung 105,00 bis 145,00 DM
1.124 sehr gute Ausstattung 145,00 bis 190,00 DM
1.125 aufwendige Ausstattung 190,00 bis 215,00 DM
1.2 Mehrgeschossige Gebäude  
1.21 Holzgebäude und Holzfachwertgebäude  
1.211 einfache Ausstattung 30,00 bis 50,00 DM
1.212 mittlere Ausstattung 50,00 bis 65,00 DM
1.213 gute Ausstattung 65,00 bis 85,00 DM
1.214 sehr gute Ausstattung 85,00 bis 105,00 DM
1.215 aufwendige Ausstattung 105,00 bis 145,00 DM
1.22 Massivgebäude [1)], Stahl- oder Stahlbetonskelettgebäude [2)]
1.221 einfache Ausstattung 55,00 bis 80,00 DM
1.222 mittlere Ausstattung 80,00 bis 120,00 DM
1.223 gute Ausstattung 120,00 bis 160,00 DM
1.224 sehr gute Ausstattung 160,00 bis 200,00 DM
1.225 aufwendige Ausstattung 200,00 bis 240,00 DM
  1) Als Gebäude in Massivkonstruktion gelten Gebäude, deren Außenmauern aus Ziegel-, Kalksand-, Schlacken-, Schwemm-, Schaumbeton-, Gärbeton-, Natursteinen oder ähnlichen Steinen bestehen und bei denen dieses Mauerwerk das Dach und ggf. die Geschoßdecken trägt.
  2) Als Gebäude in Stahl- oder Stahlbetonskelettkonstruktion gelten Gebäude, bei denen die tragende Konstruktion aus Stahl oder Stahlbeton hergestellt wurde.
 

Rz. 164

[Autor/Stand] Teil B

Fabrikgebäude, Werkstattgebäude, Lagergebäude und andere nicht unter Teil A fallende Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören

Vorbemerkung

In den Raummeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind.

Die Preise sind auf reine Zweckbauten in bekannter Konstruktion abgestellt, deren Ausstattung sich im allgemeinen Rahmen hält. Eine bessere Außenausstattung ist durch einen Zuschlag nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den gemeinen Wert beeinflusst (z.B. bei Spaltklinkerverkleidung, Verglasung besonderer Art, Glasbausteinwänden und dgl.). Eine bessere Innenausstattung wird in der Regel durch die unter Nr. 2 und 7 aufgeführten Zuschläge angemessen berücksichtigt. Für neu aufkommende Konstruktionen sind die Raummeterpreise ggf. zu ermäßigen oder zu erhöhen.

Das Vorhandensein von Brandmauern genügt allein nicht für eine Zurechnung zu Gebäuden mit Raumaufteilung.

Die für ein mehrgeschossiges Gebäude maßgebenden Raummeterpreise gelten auch für die Keller. Sind für das Gebäude Raummeterpreise verschiedener Gebäudeklassen anzusetzen (DIN 277 Abschn. 1.36), so sind die Raummeterpreise der Gebäudeklasse mit den niedrigsten Raummeterpreisen maß...

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