Rz. 17
Anspruchsgegner ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Dies kann zum einen die BfDI und zum anderen die nach Landesrecht zuständige Datenschutzaufsicht sein.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen