Kurzbeschreibung

Das Vertragsmuster ist sowohl für den Notar als auch für den Anwalt geeignet. Es dient als Vorlage, wenn eine umfassende Regelung über die Scheidungsfolgen getroffen werden soll und aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen sind.

Das regelt der Vertrag

Ausgangssituation

Die Scheidungsvereinbarung regelt die Scheidungsfolgen konkret. Zur Beratung und Gestaltung einer solchen Vereinbarung haben sowohl der Notar als auch der Anwalt die gesetzlichen Regelungen des Scheidungsfolgenrechts und die Rechtsprechungsgrundsätze zu beachten. Die einschlägige Rechtsprechung ist sehr umfangreich – insbesondere hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts.

Bei der Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen sind zunächst die besonderen Verhältnisse der Beteiligten zu klären, um einschätzen zu können, ob eventuell eine Abbedingung oder Modifizierung der gesetzlichen Regelung sinnvoll ist.

Im Übrigen sind die konkreten sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung ergebenden Scheidungsfolgen zu ermitteln und zu erläutern, bevor den Beteiligten Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Gerade beim nachehelichen Unterhalt ist zunächst die Begründetheit und Höhe von Ansprüchen zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn eventuell ein Unterhaltsverzicht erklärt werden soll, da der verzichtende Ehegatte wissen muss, worauf er verzichtet.

Auch hier gilt es - wie bei allen anderen Eheverträgen - die drohende Unwirksamkeit einer Vereinbarung, die zu einer einseitigen und evidenten Belastung eines Ehepartners führt, zu vermeiden. Primäres Ziel sollte da-her sein, eine angemessene und den Interessen beider Parteien gerecht werdende Lösung zu finden.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Verhandelt

zu ...

am ...

vor dem/der unterzeichnenden Herrn/Frau ...,

erschienen:

Frau ...

- ausgewiesen durch ... -

und

Herr ...

- ausgewiesen durch ... -

Der Notar/Die Notarin fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er/sie oder eine Person, mit der er/sie sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er/sie gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner/ihrer Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.

Die Ehegatten erklären:

...

Wir haben am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... zur Registernummer ... die Ehe geschlossen. Einen Ehevertrag haben wir bisher nicht geschlossen. Aus unserer Ehe ist ein gemeinsames Kind/sind gemeinsame Kinder hervorgegangen:

Name: ...
Geburtsdatum: ...
Alter: ...

Das Kind/Die Kinder hat seinen/haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei ....

Wir leben seit dem ... innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt.[1]

Alternativ

Wir leben seit dem ... innerhalb verschiedener Wohnungen voneinander getrennt.

... beabsichtigt bei dem zuständigen Familiengericht einen einverständlichen Ehescheidungsantrag einzureichen. Der Ehemann/Die Ehefrau erklärt: Ich stimme diesem Ehescheidungsantrag zu.

Für die Zeit des Getrenntlebens und den Fall der rechtskräftigen Scheidung unserer Ehe treffen wir folgende

Vereinbarung

§ 1 Trennungsunterhalt

Bis zur rechtskräftigen Scheidung verpflichtet sich ... einen im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag von ... EUR zu zahlen.

Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau/des Ehemanns. Das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen beträgt ... EUR.[2]

Alternativ

Bis zur rechtskräftigen Scheidung verpflichtet sich ... einen im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag von ... EUR zu zahlen.

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau/des Ehemanns in Höhe von ... EUR sowie das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen des Ehemanns/der Ehefrau in Höhe von ... EUR.[3]

Alternativ

Bis zur rechtskräftigen Scheidung stellen wir uns gegenseitig von Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt frei und erklären, uns auf Zahlung von Trennungsunterhalt gegenseitig nicht in Anspruch nehmen zu wollen.[4]

§ 2 Ehewohnung

Die Ehewohnung in ... verbleibt der Ehefrau/dem Ehemann zur alleinigen Nutzung.

Der Mietvertrag ist bereits auf die Ehefrau/den Ehemann umgeschrieben.[5]

Alternativ

Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die Ehewohnung in ... ausschließlich der Ehefrau/dem Ehemann zur weiteren Nutzung zusteht. Der Ehemann/Die Ehefrau verpflichtet sich hiermit gegenüber der Ehefrau/dem Ehemann, die Wohnung innerhalb eines Monats ab Rechtskraft der Ehescheidung zu räumen und sämtliche Schlüssel an die Ehefrau/den Ehemann herauszugeben.

Die Eheleute verpflichten sich gegens...

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