Kurzbeschreibung

Das im Folgenden aufgeführte Vertragsmuster ist sowohl für den Notar als auch für den Anwalt geeignet und kann dann gewählt werden, wenn Vereinbarungen u.a. zum Güterrecht und zum Versorgungsausgleich getroffen werden sollen und aus der Ehe gemeinsame Kinder nicht hervorgegangen sind.

Das regelt der Vertrag

Ausgangssituation

Die Scheidungsvereinbarung soll die Abwicklung der gescheiterten Ehe umsetzen. Es sind zunächst die konkreten sich aus dem Gesetz und der Rechtsprechung ergebenden Scheidungsfolgen fallbezogen zu ermitteln und mit dem Mandanten zu erläutern, bevor die Vorstellungen der Eheleute konkret geprüft und die Möglichkeiten der Umsetzung ihrer Vorstellungen erörtert werden.

Hinweise zur Vertragsgestaltung

Häufig wird lange Zeit nach der Ehescheidung eine Abänderung der in der Scheidungsvereinbarung getroffenen Regelung zum nachehelichen Unterhalt aufgrund der Veränderung der finanziellen Situation des Unterhaltsverpflichteten und/oder des Unterhaltsberechtigten erforderlich. Im Hinblick auf das Risiko der Abänderung sollten die Grundlagen der Unterhaltsbemessung exakt und detailliert in die Vereinbarung aufgenommen werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH, wonach eine spätere Anpassung des Unterhalts nur auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarung möglich sein soll (BGH, FamRZ 1992, 539; FamRZ 2001, 1687). Bei der Abänderung einer Vereinbarung erfolgt keine freie, vom bisherigen Titel unabhängige Neufestsetzung des Unterhalts. Lässt sich für einzelne Teile der Vereinbarung kein Parteiwille mehr feststellen oder sind die Berechnungsgrundlagen nicht nachvollziehbar, ist für diesen Teil eine Neuberechnung wie bei einer Erstfestsetzung vorzunehmen (BGH, FamRZ 1987, 257; FamRZ 2001, 1140).

Im Übrigen unterliegen auch Scheidungsvereinbarungen der richterlichen Inhaltskontrolle nach den Grundsätzen der familienrechtlichen Kernbereichslehre. Auch hierauf ist bei Vertragsabfassung zu achten.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Ehescheidungsfolgenvereinbarung

Verhandelt

zu ...

am ...

vor dem/der unterzeichnenden Herrn/Frau ...,

erschienen:

Frau ... ..., ..., ...

- ausgewiesen durch ... -

und

Herr ... ..., ..., ...

- ausgewiesen durch... -

Der Notar/Die Notarin fragte die Beteiligten vor der Beurkundung, ob er/sie oder eine Person, mit der er/sie sich zur gemeinsamen Berufsausübung verbunden oder mit der er/sie gemeinsame Geschäftsräume hat, bereits außerhalb seiner/ihrer Amtstätigkeit in derselben Angelegenheit tätig war oder ist, soweit diese Tätigkeit nicht im Auftrag aller Beteiligten ausgeübt wurde. Die Beteiligten erklärten, dass dies nicht der Fall ist.

Die Ehegatten erklären:

Wir haben am ... vor dem Standesbeamten des Standesamtes in ... zur Registernummer ... die Ehe geschlossen. Einen Ehevertrag haben wir bisher nicht errichtet. Aus unserer Ehe sind keine gemeinsamen Kinder hervorgegangen.

Wir leben seit dem ... innerhalb der ehelichen Wohnung voneinander getrennt.[1]

Alternativ

Wir leben seit dem ... innerhalb verschiedener Wohnungen voneinander getrennt.[2]

... beabsichtigt bei dem zuständigen Familiengericht einen einverständlichen Ehescheidungsantrag einzureichen. Der Ehemann/Die Ehefrau erklärt: Ich stimme diesem Ehescheidungsantrag zu.

Für die Zeit des Getrenntlebens und den Fall der rechtskräftigen Scheidung unserer Ehe treffen wir folgende

Vereinbarung

§ 1 Trennungsunterhalt

Bis zur rechtskräftigen Scheidung verpflichtet sich ... einen im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag von ... EUR zu zahlen.

Bemessungsgrundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau/des Ehemanns. Das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen beträgt ... EUR.[3]

Alternativ

Bis zur rechtskräftigen Scheidung verpflichtet sich ... einen im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu entrichtenden Unterhaltsbetrag von ... EUR zu zahlen.

Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen der Ehefrau/des Ehemanns in Höhe von ... EUR sowie das durchschnittliche bereinigte Nettoeinkommen des Ehemanns/der Ehefrau in Höhe von ... EUR.[4]

Alternativ

Bis zur rechtskräftigen Scheidung stellen wir uns gegenseitig von Ansprüchen auf Ehegattenunterhalt frei und erklären, uns auf Zahlung von Trennungsunterhalt gegenseitig nicht in Anspruch nehmen zu wollen.[5]

§ 2 Ehewohnung

Die Ehewohnung in ... verbleibt der Ehefrau/dem Ehemann zur alleinigen Nutzung.

Der Mietvertrag ist bereits auf die Ehefrau/den Ehemann umgeschrieben.[6]

Alternativ

Die Eheleute sind sich darüber einig, dass die Ehewohnung in ... ausschließlich der Ehefrau/dem Ehemann zur weiteren Nutzung zusteht. Der Ehemann/Die Ehefrau verpflichtet sich hiermit ...

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