Anträge auf erweiterte November-/Dezemberhilfe können nur von prüfenden Dritten gestellt werden.

Wurde bislang noch kein Antrag auf November-/Dezemberhilfe gestellt, können seit dem 27. Februar 2021 Erstanträge auf erweiterte November-/Dezemberhilfe gestellt werden.

Wurde bereits vor dem 27. Februar 2021 ein Antrag auf November-/Dezemberhilfe gestellt, müssen drei Fälle unterschieden werden:

  • a) es wurde noch keine Abschlagszahlung geleistet: Der Antrag kann zurückgezogen und ein neuer Erstantrag auf erweiterte November-/Dezemberhilfe gestellt werden;
  • b) es wurde eine Abschlagszahlung geleistet und der Antrag ist von der Bewilligungsstelle bereits bewilligt oder teilbewilligt: ein Änderungsantrag auf erweiterte November-/Dezemberhilfe ist möglich und kann im Antragsportal gestellt werden. Der automatisch generierte, vorläufige Bescheid für die Abschlagszahlung gilt dabei jedoch nicht als (Teil-)Bewilligung des Antrags;

c) es wurde eine Abschlagszahlung geleistet, der Antrag ist aber noch nicht von der Bewilligungsstelle bewilligt oder teilbewilligt: ein Änderungsantrag auf erweiterte November-/Dezemberhilfe ist noch nicht möglich. Die Bewilligungsstellen arbeiten mit Hochdruck an der Ausfertigung der (Teil-)Bewilligung, nach dessen Erhalt kann der Antragsteller den Änderungsantrag im Antragsportal stellen.

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