Kurzbeschreibung

Mustermietvertrag über die Vermietung einer frei stehenden Häuserwand, die zu als Werbefläche für den Mieter zur Verfügung gestellt wird.

Vorbemerkung

In einem Werbeflächenmietvertrag ist eine Dreijahreslaufzeitklausel überraschend und entsprechend unwirksam, wenn sie den Gewerbetreibenden unzumutbar belastet. Dies ist der Fall, wenn von der Dreijahresklausel solche Fälle erfasst werden, in denen der Gewerbetreibende sein Gewerbetrieb aufgibt.[1]

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen

Mietvertrag über eine Werbefläche

Zwischen

__________________________________  
__________________________________  
__________________________________  
E-Mail: ____________________________  
Tel.-/Mobilfunk-Nr.: ____________________________ – nachstehend: Vermieter –

und

__________________________________  
__________________________________  
__________________________________  
E-Mail: ____________________________  
Tel.-/Mobilfunk-Nr.: ____________________________  
ausgewiesen durch: ____________________________ – nachstehend: Mieter –
   
  – nachstehend gemeinsam: die Parteien –

wird folgender gewerblicher Mietvertrag geschlossen:

Rechnungs-/Mietvertragsnummer: ____________________

USt-ID / Steuer-Nr. des Vermieters: ____________________

§ 1 Mietsache

(1)

Der Vermieter vermietet an den Mieter den im als Anlage 1 beigefügten Plan rot gekennzeichneten und ca. _____ qm großen Teil der Außenfassade im Erdgeschoss des Anwesens _______________________________zur Anbringung von Werbung.

(2) Der als Anlage 1 beigefügte Plan ist Bestandteil des Mietvertrags.

§ 2 Nutzungszweck, Konkurrenzschutz

(1)

Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache durch Anbringung eines Farbanstrichs / einer Werbetafel / als Plakatwand / als ______________ zu nutzen.

(2)

Der Mieter hat alle mit dem vereinbarten Nutzungszweck sowie seiner Person und/oder seinem Unternehmen zusammenhängenden behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und Konzessionen auf eigene Kosten einholen. Dem Mieter erteilte Auflagen hat dieser auf eigene Kosten zu erfüllen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass etwa vom Mieter benötigte behördliche Genehmigungen für die vereinbarte Nutzung erteilt werden und/oder während der Mietzeit aufrechterhalten bleiben.

(3) Der Vermieter gewährt dem Mieter keinen Konkurrenzschutz.

§ 3 Beginn und Dauer des Mietverhältnisses, Verlängerungsoption

(1)

Das Mietverhältnis beginnt am ____________.

(2)

Alternative 1:

Das Mietverhältnis ist zeitlich unbefristet, es läuft auf unbestimmte Zeit.

Alternative 2:

Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von _____ Wochen / Monaten / Jahren fest abgeschlossen.

Der Mieter hat das einseitige Recht zur Verlängerung des Mietverhältnisses um _____ Wochen / Monate / Jahre. Von diesem Recht kann der Mieter ein- / zwei- / _____-malig durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter Gebrauch machen. Diese Erklärung des Mieters muss dem Vermieter spätestens 6 Wochen / Monate vor dem jeweiligen Ende des Mietverhältnisses zugegangen sein.

(3) Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache über den Beendigungszeitpunkt hinaus fort, tritt keine automatische Verlängerung des Mietverhältnisses ein.

§ 4 Miete

(1)

Für die Mietsache bezahlt der Mieter eine Miete in Höhe von _______ EUR pro Woche/Monat/Jahr.

(2)

Der Mieter ist verpflichtet, auf die Miete die Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe, derzeit ___ %, zu bezahlen.

(3)

Die vom Mieter pro Woche/Monat/Jahr geschuldete Miete setzt sich damit zunächst wie folgt zusammen:

Miete: __________ EUR
___ % MwSt. aus _______ EUR __________ EUR
   
Miete pro Woche/Monat/Jahr gesamt: __________ EUR
(4)

Die Miete ist jeweils am Monatsersten / halbjährlich zum 1.1. und zum 1.7. / jährlich am 1.1. im Voraus zur Zahlung an den Vermieter fällig; maßgeblich ist insoweit alleine der Zeitpunkt des Zahlungseingangs beim Vermieter, es sei denn, die verspätete Zahlung ist vom Zahlungsdienstleister des Mieters oder des Vermieters zu vertreten. Zahlt der Mieter die Miete nicht fristgerecht, stehen dem Vermieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs nur ein niedrigerer Zinsschaden entsteht, sodann ist nur dieser niedrigere Verzugszins zu zahlen.

(5)

Die Miete ist für den Vermieter kostenfrei auf folgendes Konto zu bezahlen:

  Kontoinhaber __________________________________
  IBAN __________________________________
  BIC __________________________________

§ 5 Unterhaltung der Mietsache, Kosten der Anbringung und Entfernung der Werbung, Verkehrssicherungspflicht

(1)

Der Mieter übernimmt ...

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