Rn. 189

Stand: EL 89 – ET: 11/2010

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf ein zweites Konjunkturpaket verständigt. Es hat ein Volumen von rund 50 Milliarden EUR für 2009 und 2010.

Eckpunkte bei der ESt sind:

§ 32a Abs 1 EStG:

Der Grundfreibetrag steigt 2009 um 170 auf 7 834 EUR und ab 2010 auf dann 8 004 EUR.

§ 39b Abs 2 S 7 Hs 2 EStG/§ 52 Abs 41 EStG:

Der Eingangssteuersatz wird von 15 auf 14 % gesenkt. Alle Steuerzahler werden somit gleich entlastet.

Die Kurve bei der ESt wird durch eine Korrektur der Steuertabelle abgeflacht, um die sog kalte Progression abzumildern. Hierzu werden 2009 die übrigen Tarifeckwerte um 400 EUR angehoben, und ab 2010 um weitere 330 EUR.

Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt 2009 ab einem zvE von 52 552 EUR und 2010 ab 52 882 EUR. Der Reichensteuersatz von 45 % gilt erst ab den um 400/330 EUR erhöhten Tarifeckwerten.

§ 66 Abs 1 EStG:

Es wird einmalig ein Kinderbonus von 100 EUR für jedes Kind gezahlt.

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