Rn. 51

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Das Kumulationsverbot will verhindern, dass mehrere Abschreibungsvergünstigungen für dasselbe WG (= WG-bezogene Betrachtung, glA Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 25b) kumuliert genommen werden. Dabei gilt:

 
Tatbestand der Kumulation Rechtsfolge
erhöhte Absetzung + erhöhte Absetzung unzulässig
erhöhte Absetzung + Sonderabschreibung unzulässig
Sonderabschreibung + erhöhte Absetzung unzulässig
Sonderabschreibung + Sonderabschreibung unzulässig

Dieses Kumulationsverbot gilt auch, wenn die gewährte Steuervergünstigung vom Umfang her (hier: FördG-Abschreibung) nicht die vollen AK umfasste (BFH BStBl II 2009, 310)

 

Rn. 52

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Das Kumulationsverbot bezieht sich nicht auf die Fälle, in denen nachträgliche AK/HK Gegenstand einer eigenständigen Abschreibungsvergünstigung sind und sowohl für das ursprüngliche WG als auch für die nachträglichen AK/HK Abschreibungsvergünstigungen aufgrund verschiedener Vorschriften in Betracht kommen (R 7a Abs 7 EStR 2012).

 

Rn. 53

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

§ 7a Abs 5 EStG besagt aber nicht (Umkehrschluss), dass

  • wenn die Tatbestandsmerkmale von erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG und § 7i EStG gleichzeitig erfüllt sind, sich der StPfl nicht die für ihn günstigere Vorschrift heraussuchen könne (Kratzsch in Frotscher/Geurts, § 7a EStG Rz 25, 26: bis zur Bestandskraft des betreffenden Steuerbescheids; s § 7i Rn 21a (Handzik))
  • erhöhte Absetzungen ua Vergünstigungen (zB Investitionszulage) nicht nebeneinander möglich sind
  • Sonderabschreibungen ua Vergünstigungen (zB Investitionszulage) nicht nebeneinander möglich sind
  • erhöhte Absetzungen und erhöhte Absetzungen – jeweils aufgrund unterschiedlicher Vorschriften – nacheinander nicht möglich sind
  • erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen – jeweils aufgrund unterschiedlicher Vorschriften – nacheinander nicht möglich sind
  • Sonderabschreibungen und Sonderabschreibungen – jeweils aufgrund unterschiedlicher Vorschriften – nacheinander nicht möglich sind
  • degressive Abschreibung und erhöhte Absetzung nicht nebeneinander möglich sind (BFH BStBl II 2004, 783 zu § 7i EStG und § 7 Abs 5 EStG mit Anm Beck, DStR 2004, 1951). Ferner s § 7i Rn 28 (Handzik)
  • die Poolabschreibung nach § 6 Abs 2a EStG und die Sonderabschreibung nach § 7g Abs 5, 6 EStG nicht nebeneinander möglich sind (glA Wendt, FR 2008, 598; s § 7g Rn 203 (Handzik).

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