Rn. 31

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 6e Abs 1 EStG bestimmt als Rechtsfolge, dass sog Fondsetablierungskosten zu den AK der WG gehören, die ein StPfl gemeinschaftlich mit weiteren Anlegern gemäß einem von einem Projektanbieter vorformulierten Vertragswerk anschafft (z B Beteiligungen an KapGes, Immobilien). Letztgenannte Voraussetzung ist nach Satz 2 erfüllt, wenn die Anleger in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine wesentlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das Vertragswerk haben (s Rn 36ff). In diesem Fall gelten die WG iSv § 6e Abs 1 S 1 EStG als angeschafft. Fondsetablierungskosten können damit nicht sofort als BA oder WK abgezogen werden und auch nicht den Verlust nach § 15b EStG erhöhen.

Die Erhöhung der AK erfolgt bereits auf Ebene des Fonds, nicht erst auf Ebene der Anleger.

 

Rn. 32–35

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

vorläufig frei

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