Rn. 242

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Keine AK liegen bei Rückgängigmachung des Kaufvertrags im VZ des Erwerbs vor, wenn zugesicherte Eigenschaften des Kaufobjekts nicht bestehen (BFH v 19.12.2007, IX R 50/06, BStBl II 2008, 480).

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