Rn. 82

Stand: EL 96 – ET: 08/2012

Hat der ArbG von Zukunftssicherungsleistungen zu Unrecht keine LSt einbehalten, ist eine Nachversteuerung durchzuführen. Dabei kann die Pauschalierung nachgeholt werden, wenn deren Voraussetzungen im Zeitpunkt der Leistung vorgelegen haben. Zur Nacherhebung der pauschalen LSt vgl auch FG BdW EFG 88, 3.

 

Rn. 83

Stand: EL 96 – ET: 08/2012

Erweist sich die vom ArbG entrichtete pauschale LSt nachträglich als ungerechtfertigt, steht nur dem ArbG ein Erstattungsanspruch zu (BFH BStBl III 1961, 170).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge