Die Übernahme eines Ehrenamtes ist nicht zwangsläufig, sodass auch keine ag Belastungen entstehen (glA Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Ehrenamt"). So ist auch die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung eines Familienangehörigen keine ag Belastung (FG Bln-Bra EFG 2008, 1380; FG He v 11.03.2011, 11 K 1850/10; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Ehrenamt").

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