Rn. 1198

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3 EStG gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr 32 EStG, um eine Doppelbegünstigung des ArbN zu verhindern.

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