Rn. 1198
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die Entfernungspauschale nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 3 EStG gilt nicht für Flugstrecken und Strecken mit steuerfreier Sammelbeförderung nach § 3 Nr 32 EStG, um eine Doppelbegünstigung des ArbN zu verhindern.
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