Rn. 565
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Trennungsgelder sind ebenfalls von § 3 Nr 13 S 1 EStG nF umfasst. Sie müssen jedoch auf gesetzlichen Grundlage basieren; ein Rechtsanspruch aufgrund betrieblicher Übung genügt nicht (dh solche Trennungsgelder sind stpfl, (s) BFH BFH/NV 1994, 857).
Rn. 565a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 1 Abs 2 TGV zählt auf, aufgrund welcher Anlässe Trennungsgeld gewährt wird.
Beispiele:
Tatbestand, anlässlich dessen Trennungsgeld gewährt wird | Rechtsgrundlage in § 1 Abs 2 TGV |
Versetzung aus dienstlichen Gründen | Nr 1 |
Aufhebung einer Versetzung nach einem Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung | Nr 2 |
Verlegung der Beschäftigungsbehörde | Nr 3 |
Nicht nur vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde | Nr 4 |
Übertragung eines anderen Richteramtes nach § 32 Abs 2 DRiG oder eines weiteren Richteramtes nach § 27 Abs 2 DRiG | Nr 5 |
Abordnung oder Kommandierung, auch iRd Aus- oder Fortbildung | Nr 6 |
Zuweisung nach § 29 BBeamtG und § 20 BeamtenstatusG | Nr 7 |
Vorübergehende Zuteilung aus dienstlichen Gründen zu einem anderen Teil der Beschäftigungsbehörde | Nr 8 |
Vorübergehende dienstliche Tätigkeit bei einer anderen Stelle als einer Dienststelle | Nr 9 |
Aufhebung oder Beendigung einer Maßnahme nach den Nr 6–9 nach Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung | Nr 10 |
Versetzung mit Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Abs 2 Nr 3 BUKG | Nr 11 |
Einstellung mit Zusage der Umzugskostenvergütung | Nr 12 |
Einstellung ohne Zusage der Umzugskostenvergütung bei vorübergehender Dauer des Dienstverhältnisses oder der vorübergehenden Verwendung am Einstellungsort oder während der Probezeit | Nr 13 |
Räumung einer Dienstwohnung auf dienstliche Weise, solange der zur Führung eines Haushalts notwendige Teil der Wohnungseinrichtung untergestellt werden muss | Nr 14 |
Rn. 565b
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Zu beachten ist, dass § 3 Nr 13 S 1 EStG nF die Zahlung von Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen dem Grunde nach steuerfrei stellt, aber S 2 EStG nF dies der Höhe nach begrenzt. Für die Kommentierung bedeutet dies:
Darstellung der Steuerbefreiung dem Grunde nach | S Rn 565c–565e |
Darstellung der Steuerbefreiung der Höhe nach | S Rn 566–566n |
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