fa) Steuerrecht

 

Rn. 1157

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Eine Umwandlung von bisher stpfl Arbeitslohn in steuerfreies Werkzeuggeld ist zulässig (Umkehrschluss aus zB § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG wegen der dortigen Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"; glA Thomas, DStR 1997, 1841). Zur Legaldefinition des "zusätzlich ohnehin geschuldeten Arbeitslohns" ab VZ 2020 durch § 8 Abs 4 EStG s Art 1 Nr 6b JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096; s Rn 397d; Hörster NWB 37/2020, 2730.

fb) Sozialversicherungsrecht

 

Rn. 1158

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Allerdings führt im Sozialversicherungsrecht nicht die Barlohnumwandlung, sondern nur die Zahlung künftiger Gehaltserhöhungen in Form von nach § 3 Nr 30 EStG steuerfreiem Werkzeuggeld zur Sozialversicherungsfreiheit, da § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV nur zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gezahlte Vorteile erfasst.

 

Rn. 1159–1169

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

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