Schlücking, Steuerliche Behandlung der Umzugskosten und Umzugskostenvergütungen, FR 1981, 610;

Seitrich, Die berufliche Veranlassung von Umzugskosten, FR 1984, 34;

auf der Springe, Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines beruflich bedingten Wohnungswechsels, DStZ 1985, 89;

Völlmeke, Der WK-Begriff und der Umfang der Steuerbefreiung des Umzugskostenersatzes bei verfassungskonformer Auslegung, DB 1993, 1590;

Bertram/Keppler, Die steuerliche Behandlung der Umzugskosten bei einer Mitarbeiterentsendung ins Ausland oder beim Zuzug ausländischer Mitarbeiter, DB 1994, 1999;

Paus, Zur steuerlichen Behandlung von Umzugskosten, DStZ 2006, 519.

Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, "Umzugskosten" (Mai 2020).

 

Rn. 373

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Umzugskosten können nur dann als WK abgezogen werden, wenn feststeht, dass der Umzug nahezu ausschließlich beruflich veranlasst war und private Gründe keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle gespielt haben.

Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn der Umzug aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit erfolgt oder die Folge eines Arbeitsplatzwechsels ist. Sie kann auch gegeben sein, wenn der ArbN näher an die Arbeitsstätte zieht und dadurch eine Fahrzeitersparnis von täglich mindestens 1 Stunde hat, s BFH BStBl II 2002,56. Zur beruflichen Veranlassung und zur Höhe der abzugsfähigen Ausgaben bzw der erstattungsfähigen Aufwendungen s § 9 Rn 191–229 (Teller).

 

Rn. 374

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

vorläufig frei

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