Rn. 396

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Ein Darlehen des Besitzunternehmens an die Betriebs-KapGes stellt gegenüber der Beteiligung ein selbstständiges WG dar: s Rn 385a.

Die Anwendung von § 3c Abs 2 EStG auf Refinanzierungskosten richtet sich aber nach Auffassung der FinVerw (BMF v 08.11.2010, BStBl I 2010, 1292 Tz 2 und BMF v 23.10.2013 BStBl I 2013, 1269 Tz 13) nach dem Veranlassungszusammenhang der daraus resultierenden Erträge im Einzelnen s Rn 391 und § 3c Abs 2 S 6 EStG idF ZollkodexAnpG.

Bei Unverzinslichkeit ist nach BMF § 3c Abs 2 EStG voll anzuwenden, bei verbilligter Darlehensüberlassung teilweise (s Bsp nach BMF alt unter s Rn 391, dh Kürzung der Refinanzierungskosten um 40 %).

Wäre ohne Sicherheiten kein Darlehen fremdüblich zu erlangen gewesen, liegt analog volle Unentgeltlichkeit vor. Ansonsten ist bei unüblicher Besicherung der dafür übliche Zinssatz zu ermitteln und von Teilentgeltlichkeit auszugehen.

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