Rn. 7c

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

In § 7h Abs 2 S 1 EStG und § 7i Abs 2 S 1 EStG wurden durch das JStG 2020 (vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096) jeweils die Wörter "durch eine Bescheinigung" durch die Wörter "durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung" ersetzt. Zur neuen Rechtslage s Rn 9a und § 7i Rn 20bf (Handzik).

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