Rn. 23

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Die Begünstigung von Erhaltungsaufwand gemäß § 10f Abs 2 EStG stimmt in den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen mit der Förderung von HK und AK nach § 10f Abs 1 EStG überein.

Es muss sich um ein eigenes Gebäude (oder einen nach § 10f Abs 5 EStG gleichgestellten Gebäudeteil) handeln, das nicht zur Einkünfteerzielung eingesetzt wird (§ 10f Abs 2 S 1 EStG).

Hinsichtlich der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen kann im Einzelnen auf s Rn 7–18 verwiesen werden.

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