Entscheidungsstichwort (Thema)

Ausschluß von Lektoren aus dem Geltungsbereich des BAT

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Herausnahme von Lektoren aus dem fachlichen Geltungsbereich des BAT durch die Tarifvertragsparteien ist durch die Tarifautonomie gedeckt. Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, diese Entscheidung unter dem Gesichtspunkt zu korrigieren, daß für befristete Arbeitsverträge für Lektoren ein sachlicher Grund vorhanden sein muß.

 

Orientierungssatz

1. Zum Ausschluß von Lektoren aus dem Geltungsbereich des BAT vgl BAG vom 11.11.1987 4 AZR 339/87 = AP Nr 5 zu § 3 BAT.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 381/97.

 

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3; BAT § 3 Buchst. g

 

Verfahrensgang

ArbG Trier (Entscheidung vom 19.12.1996; Aktenzeichen 3 Ca 1291/96)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.01.1999; Aktenzeichen 3 AZR 381/97)

 

Fundstellen

ZTR 1998, 29 (Leitsatz 1 und Gründe)

Bibliothek, BAG (Leitsatz 1 und Gründe)

EzBAT § 3 Buchst g BAT, Nr 7 (Leitsatz 1 und Gründe)

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