Tz. 350

Stand: EL 77 – ET: 04/2013

IS der Einordnung der Fin-Verw (s Tz 323ff) ist festzustellen, dass Produktionsunternehmen regelmäßig die Entrepreneur-Stellung einnehmen. Als Verrechnungspreismethoden kommen daher in Frage

die Standardmethoden (s Tz 199ff)
die Residualmethode. Vorrangig sind für Routinetätigkeiten im Konzern wie zB Vertrieb und Dienstleistungen die Gewinne zu ermitteln und dem Produktionsunternehmen ist als Entrepreneur der Restgewinn oder -verlust zuzuweisen.

Ausnahmsweise können Produktionsunternehmen jedoch auch als Routineunternehmen zu qualifizieren sind, wenn sie die Funktion des Auftragsfertigers (häufig auch verlängerte Werkbank genannt) einnehmen. S nachfolgend Tz 352.

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