Tz. 41

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

Während in D eine Verrechnungspreiskorrektur infolge der Qualifizierung als vGA nicht zu einer KSt-Änderung führt, kann bei einer ausl Korrektur in einem "Vollanrechnungsstaat" (in Europa zB Malta und Norwegen) uU sich eine Reduktion auf eine Ausschüttungs-St-Belastung ergeben.

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