Der Kostenrechner ist für die aktuelle und korrekte Ermittlung der Herstellkosten verantwortlich. Theoretisch geschieht dies, indem die Produktionskosten (Betriebsbedingte Kosten abzgl. Vertriebs- und Verwaltungskosten) durch die produzierte Menge dividiert wird, um die Herstellkosten pro Stück zu erhalten. In der Praxis führen jedoch mehrere Gründe dazu, dass die Ermittlung der Herstellkosten wesentlich komplexer ist:

  • In der Regel wird mehr als nur ein Produkt hergestellt. Diese Produkte sind meist nicht homogen, sodass eine einfache Division durch Stückzahlen nicht möglich ist.
  • Die Produkte werden nicht in einem Arbeitsgang hergestellt. Es entstehen Zwischenprodukte (Bauteile), die als unfertige Produkte bewertet werden müssen.

Die Einzelkosten, die ja dem Produkt direkt zugeordnet werden können, verbucht der Kostenrechner direkt auf die Fertigungs- und Materialkonten der entsprechenden Produkte. Die Gemeinkosten müssen möglichst verursachungsgerecht auf die Kostenträger verteilt werden. Das geschieht auf zwei Wegen.

Maschinenstundensätze

Die Gemeinkosten, die verschiedenen Maschinen zugeordnet werden können (Maschinenwartung, Meister in der Fertigung, Werkstatteinsätze etc.), werden verwendet, um Maschinenstundensätze zu berechnen. Mit diesen Kosten werden die Produkte anhand der benötigten Maschinenzeit belastet.

Schlüsselverteilung

Der zweite Weg ist die Verteilung der Gemeinkosten anhand von Schlüsseln auf die Kostenträger. Dazu werden die Gemeinkosten auf Kostenstellen gesammelt. Traditionell werden diese unterschieden in Fertigungskostenstellen, Materialkostenstellen, Vertriebskostenstellen und Verwaltungskostenstellen. Die gesammelten Gemeinkosten werden dann über unterschiedliche, von der Art der Kostenstellen abhängige Schlüssel auf die Kostenträger verteilt. Als Schlüssel werden verwendet:

  • für Fertigungsgemeinkosten: die Fertigungseinzelkosten pro Produkt
  • für Materialgemeinkosten: die Materialeinzelkosten pro Produkt
  • für Verwaltungsgemeinkosten: die Herstellkosten pro Produkt
  • für Vertriebsgemeinkosten: die Herstellkosten pro Produkt.

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