Stand: EL 112 – ET: 12/2020

Überlässt ein Gesellschafter seiner Kö ein Grundstück oder ein anderes WG gegen eine zu hohe Miete/Pacht, führt dies insoweit zu einer vGA, wie die Miete/Pacht überhöht ist. Umgekehrt liegt eine vGA dann vor, wenn die Kö ihrem Gesellschafter ein Grundstück oder ein anderes WG gegen ein zu geringes Nutzungsentgelt überlässt. Umfassend dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1001ff.

Überlässt ein Gesellschafter "seiner" Kö ein WG zu einem zu niedrigen Preis, liegt demggü keine verdeckte Einlage vor. Eine verbilligte Nutzungsüberlassung stellt nämlich keinen einlagefähigen Vermögensvorteil dar; dazu s § 8 Abs 3 Teil B Tz 42ff.

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