Tz. 220

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Von einer Aufstockung ausgeschlossen sind diejenigen durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG erworbenen WG, die nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden sind, weil sie nicht durch Übertragung zum gW, sondern durch andere Sachverhalte aus dem BV ausgeschieden sind. Soweit ein WG unterhalb des gW übertragen wird, geht der auf das WG entfallende (anteilige) Aufstockungsbetrag verloren (dh keine nachträgliche Erhöhung des Bw und sofortige Abschr als Aufwand und kein Zugang zum Einlagekto; so auch ausdrücklich die Ges-Begr, s BT-Drs 16/2710, 81; ebenso s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 54; s Ritzer, in R/H/vL, 3. Aufl, § 23 UmwStG Rn 141; s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 104).

 

Tz. 221

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Eine Übertragung unterhalb des gW ist gegeben, wenn einzelne WG gem § 6 Abs 5 S 3 EStG zum Bw in das BV einer Pers-Ges (Gesamthandsvermögen oder Sonder-BV), an der die Übernehmerin als MU beteiligt ist, übertragen worden sind (dazu s § 24 UmwStG Tz 46 ff). Kommt es wegen § 6 Abs 5 S 4 oder 6 EStG nachträglich zu einem Ansatz des Tw bei der Übertragung, gelten die Grundsätze zu s Tz 218). Ist in einem solchen Fall die St-Festsetzung für das Wj der Aufstockung durch die Übernehmerin bereits erfolgt, wird uE durch die Änderungsvorschrift des § 6 Abs 3 S 4 und 6 EStG iVm § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO (s § 24 UmwStG Tz 52a) auch der (nachträgliche) BA-Abzug abgedeckt (ebenso s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 114).

 

Tz. 222

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Die verdeckte Einlage eines WG in eine Tochter-Kap-Ges der Übernehmerin ist eine Übertragung unterhalb des gW, wenn § 6 Abs 6 S 3 EStG zur Anwendung kommt.

Ebenso verfällt für die Übernehmerin ein Aufstockungsbetrag für WG, soweit diese iRe Sacheinlage zum Bw oder Zwischenwert in eine Kap-Ges/Gen oder Pers-Ges gem § 20 Abs 1 UmwStG oder § 24 Abs 1 UmwStG eingebracht werden (zust s Bilitewski, in H/M/B, 5. Aufl, § 23 UmwStG Rn 141). Auch die aus der Weitereinbringung übernehmende Gesellschaft kann in diesem Fall keinen Aufstockungsbetrag geltend machen, s Tz 226).

Die verdeckte Einlage von aus einer Sacheinlage iSd § 20 UmwStG stammenden WG in eine Kö führt zur Verwirkung des auf diese WG entfallenden Werterhöhungsbetrags, wenn der in diesem Fall stlich anzusetzende Tw niedriger als der gW der WG ist (str, s Tz 218).

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