Tz. 87

Stand: EL 88 – ET: 01/2017

 

Beispiel:

a)

Ausgangslage

b)

Struktur nach Ausgliederung

Der OT ist künftig an der TG 2 zu 60 % unmittelbar und zu 40 % mittelbar (über TG 1) beteiligt.

c)

Auswirkungen auf den Ausgleichsposten bei Bw-Fortführung gem § 13 Abs 2 UmwStG

aa)

beim OT

 – Bisheriger Ausgleichsposten zur TG 1-Beteiligung bleibt uE unverändert. In der TG 1-Beteiligung sind nach wie vor die auf die TG 2 verlagerten Gewinnrücklagen vorhanden, denn TG 1 hat sich diese von TG 2 über eine entspr höhere Beteiligungsquote bezahlen lassen.
 – UE kein neuer Ausgleichsposten zur TG 2-Beteiligung. Bei dieser ist durch die Einbringung nur eine Vermögensumschichtung (Übernahme des BV gegen Ausgabe von Anteilen) eingetreten.
bb)

Bei TG 1

Da zwischen TG 1 und TG 2 keine Organschaft besteht, ist in der Bil der TG 1 uE ein Ausgleichsposten zur TG 2-Beteiligung nicht zu bilden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge