Tz. 1160

Stand: EL 95 – ET: 02/2019

Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus:

  • Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten.
  • Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (Kap-Ges ca 30 % + Abgeltung-St 25 %) wird vermieden.
  • Stfreie Einnahmen (insbes ausl Eink) können bei einer atypisch stillen Gesellschaft stfrei auf die Gesellschafter-Ebene durchgeschleust werden; bei einer "normalen" GmbH ist dies nicht möglich.
  • Bei der atypisch stillen Gesellschaft wird gewstlich der Freibetrag von 24 500 EUR gewährt; s § 11 Abs 1 GewStG.

Bei der atypisch stillen Gesellschaft ist allerdings als entscheidender Nachteil zu beachten, dass diese stlich eine Mitunternehmerschaft iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG darstellt und deshalb die Vergütungen, die der Gesellschafter von der GmbH erhält, zu Sonder-BE führen (und damit – anders als bei der "normalen" GmbH – der GewSt unterliegen). Dies ist insbes von Bedeutung für GF-Gehälter, Darlehenszinsen sowie Miet- und Pachtzahlungen. Dazu s Stimpel (in R/H/N, § 8 KStG Rn 831ff).

 

Tz. 1161

Stand: EL 95 – ET: 02/2019

vorläufig frei

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