Tz. 97

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Durch das SEStEG wurde das bisherige System einer ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung auf das neue System einer ausschüttungsunabhängigen ratierlichen Auszahlung des zum 31.12.2006 verbleibenden KSt-Guthabens umgestellt. Diese Systemumstellung ist vor dem Hintergrund der "Europäisierung" des deutschen Ertrag-St-Rechts zu sehen, denn bei Weiterführung des früheren Systems hätte die KSt-Minderung auch einer Kö gewährt müssen, die durch Sitzverlegung bzw grenzüberschreitende Hinausverschmelzung ins EU-/EWR-Ausland "ausgewandert" ist. Für den Bereich des § 37 KStG wollte der Gesetzgeber des SEStEG den aus einer Europäisierung der KSt-Minderung sich ergebenden Problemen durch die Systemumstellung entgehen. Für die Bereiche des § 27 KStG (stliches Einlagekonto) und des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei EK 02) jedoch hat er trotz vergleichbarer Probleme die Europäisierung zunächst eingeführt. Wegen der durch das JStG 2008 inzwischen auch erfolgten ratierlichen Fälligstellung des des KSt-Erhöhungsbetrags beim EK 02 s § 38 KStG Tz 60 ff.

Die durch das SEStEG angefügten Abs 4 bis 7 des § 37 KStG enthalten die durch die Systemumstellung erforderlichen Regelungen.

Die Umstellung auf eine ratierliche Auszahlung des restlichen am 31.12.2006 vorhandenen KSt-Guthabens ist insbes für solche Kö von Vorteil, die nicht über ein ausreichendes Ausschüttungspotenzial verfügen (s Schiffers, GmbH-StB 2007, 76, 77; weiter s Förster/Felchner, DStR 2007, 280, 282). Anders als bisher ist allerdings künftig eine sofortige und vollständige Realisierung des KSt-Guthabens durch Umwandlung gem §§ 3 – 10 UmwStG bzw Liquidation nicht mehr möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge