Tz. 53a

Stand: EL 65 – ET: 03/2009

Die durch das SEStEG sowie durch das JStG 2008 erfolgte Umstellung von der bis zum VZ 2006 geltenden ausschüttungsabhängigen KSt-Minderung und KSt-Erhöhung auf eine in den Jahren 2008 bis 2017 erfolgende ratierliche Auszahlung des KSt-Guthabens bzw ratierliche Fälligstellung des KSt-Erhöhungsbetrags hat natürlich auch Folgewirkungen für die KSt-Minderung und -Erhöhung in Liquidationsfällen. Die §§ 37 und 38 KStG enthalten dazu folgende Sonderregelungen:

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