Tz. 48

Stand: EL 88 – ET: 01/2017

Geht das BV einer dritten Kö durch einen Umwandlungsvorgang (Verschmelzung, Spaltung, Einbringung) auf die OG über, besteht das Organschaftsverhältnis grds weiter fort, soweit die Eingliederungsvoraussetzungen auch weiterhin gegeben sind und der GAV weitergeführt wird (so für den Fall der Umwandlung einer dritten Kö auf den OT s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 20, weiter s Tz 18).

Wegen der Frage, ob ein dabei entstehender gem § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz bleibender Übernahmegewinn bzw -verlust zu einer Mehr- oder Minderabführung iSd § 14 Abs 3 oder 4 KStG führt, s Tz 58. Wegen der Frage, ob ein Übernahmegewinn bzw -verlust den Regelungen des GAV unterliegt, s § 14 KStG Tz 418.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge