Tz. 928

Stand: EL 79 – ET: 12/2013

 
Kriterien für die Zuordnung
zur Kap-Ges zum Gesellschafter
Tätigkeit im Satzungsgegenstand der Kap-Ges Tätigkeit außerhalb des satzungsmäßigen Unternehmensgegenstands
Kap-Ges hat bereits in der Vergangenheit Geschäfte dieser Art getätigt (ggf auch mit diesem konkreten Kunden; es handelt sich also um einen Anschlussauftrag) Die Tätigkeit wird zwar von der Satzung umfasst, die Kap-Ges hat Geschäfte dieser Art aber bisher nicht durchgeführt
Kap-Ges ist mit dem Kunden als erste in Berührung gekommen bzw hat sich bereits um ihn bemüht Auftraggeber besteht auf einer Durchführung durch den Gesellschafter
Bei der Kap-Ges sind bereits Aufwendungen für das Geschäft entstanden Bestehende klare und vorherige Aufgabenabgrenzung, an die sich der Gesellschafter dann auch hält
Kap-Ges verfügt über die notwendigen Kapazitäten zur Durchführung des Geschäfts (oder hat sogar Unterkapazitäten, die es zu nutzen gilt) Kap-Ges hat nicht die personellen, sachlichen und/oder finanziellen Kapazitäten zur Durchführung des Geschäfts
Der Gesellschafter bedient sich zur Durchführung des Geschäfts des Personals, der Sachausstattung und des Know-how der Kap-Ges Zu hohes Risiko bei Durchführung des Geschäfts durch die Kap-Ges
Den Gesellschafter trifft ein ges oder vertragliches Wettbewerbsverbot  
Es handelt sich um eine Einmalchance, welche die Gesellschaft mehr oder weniger risikolos wahrnehmen kann  

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