Tz. 57

Stand: EL 94 – ET: 10/2018

In der Lit wird seit langem auch die Stiftung & Co KG als Unternehmensalternative hervorgehoben (s Weimar/Geitzhaus/Delp, BB 1986, 1999, und Schulze zur Wiesche, WPg 1988, 128). Nach der Entsch des BFH v 25.06.1984 (aaO) handelt es sich auch hier unzweifelhaft um eine Pers-Ges, wobei die Kpl-Stiftung der KSt nach § 1 Abs 1 Nr 4 KStG unterliegt.

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