Tz. 87

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Bei rückgedeckten UK sind bei der Ermittlung des tats Kassenvermögens die Ansprüche der Kasse gegen die Versicherung mit dem Wert des geschäftsplanmäßigen Deckungs-Kap zuz des Guthabens aus Beitragsrückerstattung am Schluss des Wj zu bewerten (s § 4d Abs 1 Nr 1 S 3 HS 2 EStG). Dagegen ist bei der Ermittlung des zulässigen Kassenvermögens nur der Wert des geschäftsplanmäßigen Deckungs-Kap anzusetzen (s § 4d Abs 1 Nr 1 S 5 EStG).

 

Tz. 88

Stand: EL 101 – ET: 03/2021

Soweit die Berechnung des Deckungs-Kap nicht zum Geschäftsplan gehört, sieht § 4d Abs 1 Nr 1 S 6 EStG besondere Wertansätze vor. Auch hier ist beim zulässigen Kassenvermögen das Guthaben aus Beitragsrückerstattung nicht zu berücksichtigen.

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