Tz. 91

Stand: EL 63 – ET: 06/2008

Sonder-BV II ist anzunehmen, wenn die dem MU gehörenden oder zuzurechnenden WG unmittelbar zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 130).

 

Tz. 92

Stand: EL 63 – ET: 06/2008

Hierzu gehört zB die Beteiligung des Kdst einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH oder ein Grundstück, das der Gesellschafter einer Pers-Ges einem Dritten vermietet, der es an die Gesellschaft untervermietet und das dort eine wichtige Funktion für den Betrieb hat (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 131 ff).

 

Tz. 93

Stand: EL 63 – ET: 06/2008

Als notwendiges Sonder-BV II kommen insbes Anteile an Kap-Ges in Frage. Kennzeichnend für die Sonder-BV-Eigenschaft ist eine besonders enge wirtsch Verflechtung zwischen der MU-Schaft und der Kap-Ges derart, dass die eine Gesellschaft eine wes wirtsch Funktion der anderen erfüllt (Einzelheiten s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 132 ff).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge