Das Programm bezieht sich auf die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020. Der Antrag kann nur einmalig gestellt werden. Der Antrag kann bis zum 31. März 2021 gestellt werden.

Eine rückwirkende Antragstellung für die Monate September, Oktober, November und Dezember ist möglich, jedoch spätestens bis zum 31. März 2021.

Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe II können bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Eine Korrektur der Kontoverbindung ist für die Überbrückungshilfe II bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Rückwirkende Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Förderzeitraum Juni bis August 2020) können im Rahmen der zweiten Phase nicht gestellt werden.

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