Entscheidungsstichwort (Thema)
Betriebsaufspaltung: Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens verfassungsgemäß
Leitsatz (redaktionell)
Die Gewerbesteuerpflicht des „Besitzunternehmens” hat ihre unmittelbare gesetzliche Grundlage in § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG nach Maßgabe der Auslegung der Vorschrift durch den Bundesfinanzhof und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Normenkette
GewStG § 2 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Verfahrensgang
BFH (Urteil vom 13.11.1979; Aktenzeichen VIII R 159/75) |
Gründe
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens in bestimmten Fällen der sogenannten Betriebsaufspaltung als verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 25, 28 [34 ff.]). Die von dem Beschwerdeführer erhobenen Einwendungen können eine erneute Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht rechtfertigen. Die Auslegung und Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, insbesondere des dort verwendeten Begriffs „Gewerbebetrieb” ist den Steuergerichten vorbehalten und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen, soweit nicht spezifisches Verfassungsrecht verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]). Dies ist hier nicht der Fall. Die Gewerbesteuerpflicht des Beschwerdeführers als „Besitzunternehmen” hat ihre unmittelbare gesetzliche Grundlage in § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG nach Maßgabe der Auslegung der Vorschrift durch den Bundesfinanzhof (vgl. BStBl. II 1970 S. 17). Der Beschwerdeführer hat in seiner Beschwerdeschrift nicht dargelegt, aus welchen besonderen Gründen in seinem Fall ein Abweichen von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geboten sein soll.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1611047 |
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