Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof

– als Abteilungsleiter bei der Bundesanwaltschaft –

– als der ständige Vertreter des Generalbundesanwalts –1

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1 Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.

[1] Besoldungsgruppe R 7 geändert durch Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz – BesStMG). Anzuwenden ab 01.01.2020.

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