Entscheidungsstichwort (Thema)
Kapitalanteil weniger als 50% - Geschäftsführer kann seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten - kein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld, auch wenn Beiträge entrichtet wurden
Leitsatz (redaktionell)
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der über weniger als die Hälfte des Stammkapitals verfügt, aber seine Tätigkeit im wesentlichen frei gestalten kann, steht nicht in einem die Sozialversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis.
Fundstellen
Haufe-Index 714254 |
ZIP 1988, 913 |
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